Parkettboden in der Mietwohnung: Rückbau und Rückgabe ohne Streit
Ein Parkettboden in der Mietwohnung ist für viele Mieter ein Argument für den Einzug, für andere ein Streitpunkt bei der Rückgabe. Wer schwimmendes Parkett selbst verlegt hat, muss es beim Auszug meist wieder entfernen, während verklebtes Parkett oft als Teil der Mietsache gilt. Entscheidend ist, was im Mietvertrag steht und ob der Vermieter dem Einbau schriftlich zugestimmt hat. Fehlt diese Zustimmung, kann er den Rückbau verlangen – allerdings nur innerhalb der gesetzlichen Fristen und unter Berücksichtigung der Abnutzung.
Vor dem Rückbau lohnt ein Blick auf die konkrete Verlegeart. Schwimmend verlegte Dielen lassen sich Stück für Stück lösen, ohne den Estrich zu beschädigen. Anders sieht es bei vollflächig verklebtem Parkett aus: Hier bleibt Kleber zurück, der fachgerecht entfernt werden muss. Wer unsicher ist, ob sich der Aufwand lohnt oder ob eine Alternative zum Parkett sinnvoller ist, findet beim Klick-Vinyl auf Fliesen verlegen eine praktische Anleitung für eine Bodenlösung, die sich später leichter zurückbauen lässt. Wichtig ist, den Zustand vor dem Einbau zu dokumentieren, am besten mit Fotos und Datum.
Bei der Rückgabe kommt es auf den Zustand beim Auszug an. Normale Gebrauchsspuren wie leichte Kratzer oder matte Stellen sind mit der Miete abgegolten und dürfen nicht zu Abzügen führen. Anders ist es bei massiven Schäden durch unsachgemäße Verlegung, etwa Feuchtigkeitsschäden am Estrich oder beschädigte Trittschalldämmung. Solche Mängel kann der Vermieter in Rechnung stellen, wenn er sie nachweislich verursacht hat. Ein Übergabeprotokoll mit Fotos und Unterschrift beider Parteien verhindert spätere Missverständnisse.
Wer den Rückbau selbst durchführt, sollte sich an die vereinbarten Fristen halten und den Termin schriftlich ankündigen. Bleibt der alte Boden liegen, obwohl der Vertrag den Rückbau vorsieht, kann der Vermieter eine Firma beauftragen und die Kosten weitergeben. Umgekehrt darf der Mieter den Boden nicht einfach entsorgen, wenn er laut Vertrag Eigentum des Vermieters geworden ist. Klare Absprachen vor dem Einbau sparen am Ende Zeit, Geld und Nerven.